Der Expertenbericht ist da. Und es ist, wie so oft, nicht so einfach.
„Kinder und Jugendliche aus der digitalen Welt auszusperren, ist kein Schutz.“
Das sage nicht ich (auch, aber dazu später mehr), sondern Olaf Köller. Köller sitzt in der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“.
Jener Kommission, die gestern ihren lang erwarteten Bericht zu einem möglichen Social-Media-Verbot für Minderjährige veröffentlicht hat – und er zeigt, wieso schnelle Forderungen nach einem nationalen Gesetz, dass junge Menschen aus Social Media ausschließt, zwar in eine Schlagzeile passt, aber nicht in unsere echte Welt.
Der Bericht ist etwa 115 Seiten lang und spannt das Thema über 56 Handlungsempfehlungen an die Bundesregierung auf.
Der Grund, wieso er so lange erwartet wurde, ist aber vor allem, weil SPD, Union und vorneweg Kanzler Merz und Familienministerin Prien im Grunde Fakten schaffen wollten, bevor man sich dem Thema auf fachlicher Ebene tatsächlich genähert hatte.
„Das Argument, man muss Kinder heranführen, damit sie es können, trägt ehrlich gesagt nicht“, sagte Merz im Februar im Machtwechsel-Podcast von Robin Alexander und Dagmar Rosenfeld. Karin Prien hatte schon im letzten November gesagt, „TikTok ist etwas, wo man tatsächlich über ein Verbot bis ins Jugendalter sehr ernsthaft sprechen muss.“.
Nur hatte schon im April die Kommission in einem Zwischenbericht durchschimmern lassen, dass es wohl nicht ganz einfach wäre mit einem Verbot: (https://gavinkarlmeier.de/wollen-wir-das-schnelle-verbot/)
„Die umfangreiche Bestandsaufnahme zeigt, dass erst in der Zusammenschau der verschiedenen Ebenen die Komplexität des digitalen Kinder- und Jugendschutzes deutlich und sichtbar wird.“ Und: „Es ist zu kurz gesprungen, nur über Altersbeschränkungen nachzudenken.“ – oder tl;dr: Es ist zu komplex, um einfach für Kinder und Jugendliche den Laden zuzumachen und zu hoffen, dass alles gut wird.
Trotzdem (oder deswegen) greift die Kommission in ihrem Bericht zahlreiche Punkte auf, die bereits in der Vergangenheit für Gegner des Social-Media-Verbotes als Dealbreaker galten – angefangen bei der Frage digitaler Teilhabe („Soziale Medien, digitale Plattformen und zunehmend auch Anwendungen künstlicher Intelligenz (KI) prägen ihre Informationsumgebungen, ihre Freizeitgestaltung, ihre sozialen
Beziehungen, ihre Lernprozesse und insgesamt ihre gesellschaftliche Teilhabe.“), beim Thema Medienkompetenz/Befähigung und der Frage der rechtlichen Zuständigkeit.
Schon im Februar hatte Medienrechtler Stephan Dreyer bei netzpolitik davor gewarnt, dass nationale Lösungen bei der Frage nach einem Social-Media-Verbot für Minderjährige durch den vollharmonisierenden Charakter des DSA womöglich sogar europarechtswidrig seien. Fairerweise: Das allein hatte Regierungen in der Vergangenheit schon öfter nicht aufgehalten, um die EU zum Handeln zu bewegen.
Zum selben Schluss kam übrigens auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages (der neben dieser Herausforderung auch noch die Herausforderung Elternrecht sah – also das „grundrechtlich gewährleistete Erziehungsrecht der Eltern – zu dem der Bericht übrigens zu der Einschätzung kommt, es dürfte nicht „mit einer alleinigen Zuständigkeit verwechselt werden“.).
Weil aber genau das in den letzten Wochen offenbar schon absehbar war, hatten wir eine bemerkenswerte Veränderung in der politischen Kommunikation zu diesem Thema gehört:
Während Merz auf dem Katholikentag erstaunlich undeutlich irgendetwas zwischen „Nein, aber“ und „Ja, wenn“ ins Mikrofon improvisierte, sagte Familienministerin Prien auf der re:publica sogar, „Ich habe mich nie für ein Verbot ausgesprochen, sondern für wirksame Altersbegrenzung„. Was zwar nachweislich nicht stimmt (s.o.), aber vor allem auch Etikettenschwindel ist.
Ganz nach dem Motto: Es gibt kein Verbot, Lebensmittel aus dem Supermarkt einfach mitzunehmen, es gibt nur eine Bezahlpflicht.
Aber was sagen die Experten denn jetzt?
Kurz gesagt: Die Expertenkommission sieht für die Frage der Social-Media-Verbote für Minderjährige keine pauschale Hoffnung, aber zwei Wege:
Möglichkeit 1: Ein gesetzliches Mindestalter von 13 Jahren für eigene Social-Media-Accounts mit Altersüberprüfung. (Hinweis: Laut AGB haben die meisten Netzwerke schon heute ein Mindestalter von 13 Jahren, interessiert aber offenbar kaum jemanden.)
Möglichkeit 2: Keine einheitliche Altersgrenze, sondern risikobasierte Beschränkungen – eine „risiko- und designorientierte Regulierung„.
Vor allem aber: Keine nationalen Alleingänge. Der Expertenbericht ist deutlich darin, dass es eine europäische Lösung braucht und nicht kleine Insellösungen:
„Weil die großen Plattformen grenzüberschreitend agieren, greifen nationale Alleingänge zu kurz. Die Empfehlungen setzen daher überwiegend auf europäisches Recht und eine wirksame Aufsicht.„
Es ist davon auszugehen, dass die Politik also vornehmlich Möglichkeit 1 in Betracht ziehen wird, obwohl die super-diversifizierte Social-Media-Welt mit ihren unterschiedlichen Ansätzen, Einschränkungen, Jugendaccounts, etc.pp. meiner Meinung nach der entschieden realitätsnähere Ansatz wäre.
Bemerkenswert ist hier aber vor allem, dass der Bericht im Grunde keine Alternative zur Verifikation auf Endgeräten vorsieht – in Form von digitaler Wallet oder sogar öffentlichen Dokumenten. Sprich:
Wir sind längst an einem Punkt, an dem wir uns daran gewöhnen müssen, dass wir für Internetseiten in Europa mehr Passkontrollen erleben, als eine Reise im Schengenraum.
Freizügigkeit schön und gut, aber doch bitte nicht am Rechner.
Dabei liegen die Argumente gegen Ausweiskontrollen im Netz seit Jahren auf dem Tisch – anfangs noch als Argumente gegen die Klarnamenpflicht:
Ansammlungen von öffentlichen Daten häufig in der Hand privater Unternehmen, Fußabdrücke, die fehlende Möglichkeit anonymer Kommunikation (was für marginalisierte Gruppen oder Whistleblower:innen essentiell ist) – sowie die Sorge, ein stark reglementierter öffentlicher Raum im Falle eines Machtwechsels zugunsten einer autoritären Regierung, der diese Infrastruktur sicherlich gelegen käme.
Aber anscheinend sind wir mittlerweile schon zu tief drin. Und das Ärgerliche ist: Hätten wir es schon vor Jahren geschafft, Social-Media-Unternehmen zu regulieren, bestehendes Recht durchzusetzen, es hätten niemals so weit kommen müssen. Aber im Tausch gegen geringere Zölle scheint die EU verhandlungsbereit.
„US-Handelsminister Howard Lutnick hat geringere Zölle auf Stahl und Aluminium in Aussicht gestellt, falls die EU ihre Digitalregeln anpasst.“
(tagesschau, 24.11.2025)
Der Bericht zeigt also, was viele, die bis hierhin gelesen haben, auch längst wissen: Es ist alles ein bisschen komplexer, als „den jungen Menschen die Tür vor der Nase zuschlagen“ als Lösung verspricht:
Denn auch Erwachsene sind gefährdet, es ist schwierig umsetzbar, der Preis der digitalen Teilhabe für junge Menschen und die Aufgabe anonymer Internetnutzung ist verhältnismäßig hoch.
Hoffen wir nur, dass es diese Lesart des Berichtes auch in die Regierung schafft.
Kleiner Bonusteil:
Und dann ist da noch die Sache mit der Sucht – zwar spricht der Bericht von Verhaltenssüchten und empfiehlt der Regierung, die neue Version der internationalen Klassifikation von Krankheiten, ICD-11, zu integrieren, aber es ist – wie so oft, nicht ganz so einfach.
Kurzer Exkurs: Die Über- und Umsetzung von ICD-Klassifizierungen dauern recht lange. Weswegen Mediziner:innen und Therapeut:innen in Deutschland noch mit der ICD-10 von 1994, die zwischendurch aber aktualisiert wurde, arbeiten.
Damals gab es noch kein TikTok, aber immerhin schon einarmige Banditen. Auch in der ICD-11 finden sich keine expliziten Hinweise auf Medien-, Online- oder Social-Media-Sucht.
Das Thema ist aber auch insgesamt nicht ganz unpikant – denn auch Expert:innen sind sich in der Frage, ob bei abhängigkeitsähnlichem Digitalnutzungsverhalten überhaupt von einer Sucht gesprochen werden kann – oder es „nicht nur“ Gefahren für die psychische Gesundheit darstellt.
Dementsprechend „interessant“ ist es, wenn Medien jetzt gerade mit Zahlen um sich werfen, wie viele süchtige Jugendliche (etwa 300.000) es gebe – und sich dabei auf eine Studie der bpb aus dem Jahr 2017 beziehen, die lediglich von „Internetanwendungen“ spricht. TikTok startete im August 2018.
Mein Vorschlag: Wir diskutieren erstmal, ob die Art wie For-You-Pages funktionieren nicht vielleicht eher einem Glücksspiel ähnlich ist, bevor wir TikTok in denselben Topf mit Plattformen wie Reddit werfen.

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